Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der FRANKE-Filter GmbH
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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir diesen schriftlich zustimmen.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich bestätigt wird. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Lieferung bis zum Ablauf der Frist das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder andere, von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung.
- Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen gemäß den jeweils gültigen ICC Incoterms. Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Auslieferungslager.
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Transportunternehmen übergeben haben. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. In diesem Fall lagern wir die Ware auf Kosten des Kunden. Bei Lagerung im Werk berechnen wir monatlich mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages der gelagerten Lieferung. Auf Wunsch des Kunden und auf seine Kosten versichern wir die Sendung gegen die üblichen Risiken.
- Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen (beispielsweise Montage und Inbetriebnahme) werden gesondert berechnet. Hierfür gelten unsere jeweils gültigen Montage und Servicebedingungen.
- Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Serviceleistungen und Montagen sind sofort netto Kasse fällig. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber frei verfügen können. Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber an. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Hält der Kunde die vereinbarte und in der Rechnung erscheinende Zahlungsfrist nicht ein, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Bundesbankdiskontsatz vom Zeitpunkt der Fälligkeit an. Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder wird die Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.
- Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und sie weder verpfänden noch sicherungsübereignen; er hat uns etwaige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen. Auf unser Verlangen hat er die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern; seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im voraus an uns ab. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren im voraus zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat der Kunde uns auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware
zu ermöglichen oder Forderungsabtretungen seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. ln der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl frei. Eigentums und Urheberrechte an unseren Zeichnungen und anderen Unterlagen bleiben auf jeden Fall bei uns. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. - Wir leisten Garantie für Fabrikations- und Materialfehler für die Dauer von 12 Monaten nach Inbetriebnahme, maximal 18 Monate nach Lieferung. Ausgenommen sind Verschleißteile, Transportschaden, Schäden an Glasteilen und Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung oder infolge Einsatzes ungeeigneter Betriebsmittel oder chemischer, elektronischer oder witterungsbedingter Einflüsse. Mängel der gelieferten Ware sind bei uns spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdecken, schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten, so erlöschen alle Mangelansprüche. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Mängel beheben, die Ware zurücknehmen oder umtauschen. Bei Vorliegen von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, notwendige Reparaturen vorzunehmen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig
großer Schäden, bei denen wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels im Verzug sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Für durch den Kunden oder von Dritten unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen. Sollte eine Ersatzlieferung ebenfalls Mängel aufweisen oder die Mängelbeseitigung fehlschlagen, kann der Kunde die Ware zurückgeben oder eine Preisminderung verlangen. - Schadensersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen, wesentliche Vertragspflichten durch uns verletzt oder ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Unsere Haftung ist auf den als Folge des Fehlers vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Tritt der Kunde grundlos vom Auftrag zurück oder erfüllt er seinerseits den Vertrag nicht, so können wir 25 % der Auftragssumme als Schadensersatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens bleibt vorbehalten.
- Transportverpackungen nehmen wir bei Anlieferung frei Haus zurück.
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bad Salzdetfurth. Gerichtsstand ist Hildesheim. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Bad Salzdetfurth, 07. Oktober 2019
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